Hat Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung, darf es weder die Schule noch eine andere gemeinnützige Einrichtung besuchen. Die bestehende Ansteckungsgefahr für andere Kinder, Lehrer, Erzieher und Betreuer ist zu hoch.
Ebenso bitten wir Sie zu bedenken, dass Ihr Kind Unterrichtsinhalte nur schlecht aufnimmt, wenn es durch Krankheit geschwächt ist. Kurieren Sie deshalb die Krankheit Ihres Kindes gründlich zu Hause aus!
Was bei einer Erkrankung Ihres Kindes zu tun ist!
Informieren Sie bei Erkrankung Ihres Kindes unverzüglich vor Unterrichtsbeginn die Schule. Da Sekretariat und Schulleitung nicht immer besetzt sind, ist es wichtig, dass Sie dies vor 8:00 Uhr
erledigen, sonst kommt die Nachricht nicht rechtzeitig an!
Sie erreichen uns:
• per E-Mail vor 7:45 Uhr: gs.eckenhaid@t-online
• telefonisch vor 8:00 Uhr: 09126-6568
• per Fax vor 8:00 Uhr: 09126 / 289597
• per schul.cloud
Schriftliche Erklärung zur Krankmeldung
Am 3. Tag der Erkrankung muss der Schule eine schriftliche Erklärung nachgereicht werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülern, sind wir laut Gesetzgeber dazu verpflichtet, sofort nach
Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten zu kontaktieren. Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule je nach Lage des Falles entscheiden, ob die örtlich zuständige
Polizeidienststelle zu verständigen ist.